Nicht besonders viele Menschen denken oder sprechen gerne über den Tod, doch irgendwann kommt jeder Mensch in seinem Leben an den Punkt, an dem er sich mit seinem eigenen Ableben beschäftigen sollte bzw. muss. Insbesondere Menschen mit Familie tun gut daran, wenn sie frühzeitig für Ihre Lieben eine entsprechende Vorsorge treffen, und zwar in Form einer Sterbegeldversicherung. Was es mit dieser auf sich hat und was Sie dazu wissen sollten, erfahren Sie nachfolgend.
Wenn die finanzielle Bürde am Gewissen nagt
Eine Bestattung wird gefühlt jedes Jahr teurer. Für eine durchschnittliche klassische Bestattung können Sie gut und gerne mit Beträgen zwischen 5.000 und 8.000 Euro rechnen. Selbstverständlich sind die genauen Beerdigungskosten stets unterschiedlich, aufgrund grundlegender Faktoren wie der Wahl des Sargs, Art der Bestattung, etc. Doch alle Beisetzungen haben eins gemeinsam, sie müssen bezahlt werden, egal wie.
Es handelt sich nicht um eine Lebensversicherung
Die Sterbegeldversicherung darf von Ihnen nicht als Lebensversicherung angesehen werden, denn das ist sie nicht. Sie wird ausschließlich zur Abdeckung der Beerdigungskosten abgeschlossen, um die Hinterbliebenen in diesem Punkt finanziell zu entlasten.
Ähnlich einer Kapitallebensversicherung zahlen Sie als Versicherter jeden Monat oder nach der Zahlungsvereinbarung, nur kleine Beträge ein. In der Regel belaufen sich die Versicherungssummen innerhalb einer solchen Sterbegeldversicherung, um die 10.000 Euro. Versterben Sie als Versicherungsnehmer, dann bekommen Ihre Angehörigen bzw. der Begünstigte der Versicherung, den bei Versicherungsabschluss festgelegten Betrag. Unter Umständen auch etwaige Überschüsse. So sollten die Kosten Ihrer Beisetzung getilgt sein.
Oftmals begrenzte Laufzeit der Beiträge
In vielen Fällen ist bei einer Sterbegeldversicherung so, dass der Versicherte nur über eine vorab festgelegte Laufzeit in die Versicherung einzahlen muss. Durchschnittlich enden die Zahlungen in einem Alter von 65 bis 85 Jahren, was hier wieder abhängig ist, von Ihrem Alter, als Sie die Sterbegeldversicherung abgeschlossen haben. Jedoch verhält es sich so, dass der Versicherungsschutz solange aufrecht erhalten wird, bis zu Ihrem Dahinscheiden. Sollten Sie noch innerhalb der Laufzeit der Beitragszahlungen versterben, tritt diese trotzdem in Kraft und es kommt zur Auszahlung.
Wie es mit den Formalitäten aussieht
Wird der Abschluss einer Lebensversicherung ins Auge gefasst, so müssen Sie sich als Versicherungsnehmer meist vorab einer Vielzahl an Gesundheitsfragen stellen. Die Versicherung möchte so herausfinden, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass Sie in naher oder ferner Zukunft versterben. Sie kalkulieren daher das Risiko und passen entsprechend diesem, die Höhe der Versicherungsbeiträge an. Auch beim Abschluss einer Sterbegeldversicherung kommt es zu derartigen Gesundheitsprüfungen. Jedoch gibt es auch Versicherer, die auf diese Art von Überprüfung gänzlich verzichten und die Sterbegeldversicherung einfach so abschließen. Hier kommt es dann aber zu einer Wartezeit. Eine Vielzahl an Versicherungsgeber zahlt nämlich erst dann, wenn Sie noch für mindestens ein Jahr nach Abschluss der Versicherung gelebt haben. Unter Umständen kann die Wartezeit sogar bei drei Jahren liegen.